Wohnung gekauft – was passiert jetzt?
Sie haben den Kaufvertrag unterschrieben und endlich Ihre Wohnung gekauft – herzlichen Glückwunsch! Doch was passiert jetzt? Viele Käuferinnen und Käufer sind nach der Unterzeichnung unsicher, welche Schritte bis zur Schlüsselübergabe und dem endgültigen Eigentum noch anstehen. Hier finden Sie eine klare Schritt-für-Schritt-Erklärung, was nach dem Wohnungskauf in Deutschland passiert.

1 Kaufvertrag wird unterzeichnet
Wenn Sie sich für den Kauf einer Immobilie entscheiden, unterzeichnen Käufer und Verkäufer zum selben Zeitraum den Kaufvertrag. Manchmal kann es jedoch auch vorkommen, dass Käufer und Verkäufer nicht zur selben Zeit unterschreiben können. Auch hierfür gibt es eine einfache Lösung. Es kann auch erst die eine Partei unterschreiben und dann die andere Partei. In der Nachgenehmigung unterschreibt man den Vertrag oder die Vollmacht beim Notar, die damit bestätigt, dass die Unterschrift rechtsgültig ist.
2 Sie erhalten den unterschriebenen Kaufvertrag
Nach der Unterschrift wird Ihnen der vollständig unterschriebene Kaufvertrag per Post geschickt. Dies ist wichtig für Ihre Unterlagen und für Ihre Bank.
3 Der Notar übernimmt die Behördenkommunikation
Der Notar informiert nun die Bank der Verkäufer, das Finanzamt und das Grundbuchamt über den Kauf.


4 Rechnung vom Amtsgericht
Sie erhalten ein Schreiben vom Amtsgericht zur Zahlung der Auflassungsvormerkung und weiterer Grundbuchänderungen. Dieses Schreiben kann bereits vor der Zahlungsaufforderung für den Kaufpreis kommen oder auch danach. Teilweise wartet das Gericht mit der Bearbeitung, bis Ihre Zahlung eingegangen ist.
5 Grunderwerbsteuer bezahlen
Anschließend erhalten Sie vom Finanzamt den Bescheid zur Grunderwerbsteuer, der innerhalb einer festgelegten Frist zu bezahlen ist. Die Zahlung ist eine Voraussetzung für die endgültige Grundbucheintragung.
6 Zahlungsaufforderung vom Notar
Sobald alle notwendigen Informationen vom Finanzamt und Grundbuchamt vorliegen, schickt Ihnen der Notar die Zahlungsaufforderung (Fälligkeitsmitteilung) für den Kaufpreis. In der Regel informiert der Notar Sie zusätzlich per E-Mail, damit Sie keinen Termin verpassen.
7 Kaufpreis überweisen
Sie überweisen den Kaufpreis an die Verkäufer und ggf. direkt an die Bank der Verkäufer zur Ablösung bestehender Darlehen. Im Anschluss senden Sie die Zahlungsbestätigungen an den Notar. Die genaue Aufteilung der Beträge wird durch den Notar in der Fälligkeitsmitteilung aufgelistet.
8 Schlüssel- und Wohnungsübergabe
Nach der Kaufpreiszahlung stimmen Sie mit den Verkäufern oder der Maklerin die Schlüssel- und Wohnungsübergabe ab. Jetzt gehört die Wohnung Ihnen, und Sie können Ihren Einzug planen. Diesen Termin nennt man Lasten/Nutzen-Wechsel.
9 Bankkonditionen prüfen
Bitte prüfen Sie auch Ihren Darlehensvertrag: Ab wann beginnt die Zinszahlung oder die Rückzahlung? Häufig wird die Zinszahlung bereits ab dem Fälligkeitstermin des Kaufpreises fällig.
10 Umschreibung im Grundbuch
Nach Eingang der Kaufpreiszahlung bestätigt der Verkäufer dem Notar den Zahlungseingang. Der Notar informiert das Grundbuchamt, welches die Auflassungsvormerkung in Ihren endgültigen Eigentumseintrag umwandelt. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie offiziell als Eigentümerin oder Eigentümer im Grundbuch eingetragen.



Fazit: Schritt für Schritt ins Eigentum
Der Ablauf nach dem Wohnungskauf in Deutschland folgt einem klaren Fahrplan. Wichtig ist:
– Rechnungen vom Amtsgericht und Finanzamt pünktlich begleichen
– Kaufpreis termingerecht überweisen
– Zahlungsbestätigungen an den Notar senden
– Bei Rückfragen schnell handeln
So steht einer reibungslosen und entspannten Übergabe Ihrer neuen Wohnung nichts mehr im Weg. Falls Sie Unterstützung beim Ablauf, beim Kontakt mit dem Notar oder bei der Kommunikation mit Ämtern benötigen, können Sie sich jederzeit gerne melden und besser einmal mehr fragen, als im Unklaren bleiben.
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