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Milieuschutz und möblierte Vermietung in Berlin

Möbliertes Wohnen 2026: Neue Regeln, neue Chancen

Ist möbliertes Wohnen vom Aussterben bedroht?

Die neuen geplanten Änderungen im Mietrecht sorgen aktuell für viele Fragen bei Eigentümern und Vermietern. Doch die gute Nachricht ist: Möbliertes Wohnen bleibt weiterhin möglich, es braucht nur die richtige Struktur.
Mit unserer Lösung helfen wir Eigentümern dabei, ihre Wohnungen weiterhin flexibel, modern und rechtssicher zu vermieten.

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Was ändert sich?

Milieuschutz in Berlin

Neue Vorschriften für soziale Erhaltungsgebiete in Berlin

 

Seit dem 18. April 2026 gelten in Berlin neue Verwaltungsvorschriften für soziale Erhaltungsgebiete/Milieuschutzgebiete. Dabei handelt es sich nicht um ein neues Gesetz, sondern um eine neue Verwaltungspraxis, die den Bezirken als Handlungsgrundlage für Genehmigungen dient.

Ein wesentlicher Punkt betrifft die befristete Vermietung von Wohnraum („Wohnen auf Zeit“) in Milieuschutzgebieten. Für diese Form der Vermietung ist künftig in vielen Fällen eine Genehmigung durch das zuständige Bezirksamt erforderlich.

Wichtig zu wissen:
Nicht alle Eigentümer sind betroffen. Nach aktueller Einschätzung betrifft die Regelung nur Wohnungen innerhalb ausgewiesener Milieuschutzgebiete. Für viele Eigentümer außerhalb dieser Gebiete ändert sich derzeit nichts.

Auch kurzfristig besteht kein akuter Handlungsdruck. Bereits laufende Vermietungen sind zunächst nicht unmittelbar betroffen. Relevant wird die neue Genehmigungspflicht insbesondere bei zukünftigen Neuvermietungen und Vertragsverlängerungen.

Wir unterstützen Eigentümer dabei, zu prüfen, ob ihre Immobilie in einem Milieuschutzgebiet liegt und welche Optionen sich daraus ergeben.

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Möbliertes Wohnen in Berlin

Möbliertes Wohnen bleibt möglich – wir jedoch weiter eingeschränkt

Neben den Änderungen in Berlin wird auf Bundesebene derzeit eine Reform des Mietrechts vorbereitet, die insbesondere das möblierte Wohnen betrifft.

Geplant ist, dass Möblierungszuschläge künftig transparent und separat im Mietvertrag ausgewiesen werden müssen. Zusätzlich ist eine 5%-Regelung auf Basis der Nettokaltmiete vorgesehen, die als Zuschlag für die Möblierung gesehen werden soll.

Das bedeutet:
Möbliertes Wohnen verschwindet nicht, sondern wird stark eingeschränkt.

Vor allem hochwertige, professionell ausgestattete Apartments, beispielsweise für Expats, Geschäftsreisende oder temporäre Aufenthalte, behalten weiterhin ihre Relevanz am Markt.

Für Eigentümer gibt es dabei verschiedene Möglichkeiten:

  • möbliert weiter vermieten, unter Einhaltung der neuen Vorgaben
  • separate Möblierung über einen Drittanbieter wie mbly
  • klassische unmöblierte Langzeitvermietung
  • Verkauf der Immobilie

Unsere Aufgabe ist es, gemeinsam mit Ihnen die passende Strategie für Ihre Wohnung zu entwickeln: rechtssicher, marktgerecht und wirtschaftlich sinnvoll.

Kontaktieren Sie uns gerne!

Ihre Wohnung befindet sich im Milieuschutz?

Hier sind unsere Empfehlungen für Sie!

Mit mbly weiterhin flexibel vermieten

Mit mbly ermöglichen wir eine rechtssichere und moderne Lösung für möbliertes Wohnen. Dabei wird die Wohnung separat vermietet, während die Möblierung unabhängig davon über mbly bereitgestellt wird.

So schaffen wir eine klare Trennung zwischen:

  • Mietvertrag für den Wohnraum
  • separatem Möblierungsservice

Diese Struktur sorgt für maximale Transparenz und bietet Eigentümern weiterhin die Möglichkeit, ihre Immobilie attraktiv für Expats, Business-Kunden und temporäre Mieter anzubieten. Möbliertes Wohnen bleibt möglich – nur professioneller, transparenter und zukunftssicherer.

Mehr dazu hier!

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