Grundsteuerreform 2022

Die Grundsteuerklärung

Was Sie als EigentümerIn jetzt regeln sollten

Kurz & verständlich erklärt

Wir erklären Ihnen einfach und unkompliziert, was die Grundsteuer ist, warum sie geändert wird und wann und von wem die Grundsteuererklärung abgegeben werden muss. In unter 10 Minuten erklärt Ihnen Urs Möller (CEO Hope Apartments) verständlich, was Sie beachten sollten.

Möchten Sie, dass wir die Grundsteuererklärung für Sie erledigen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Füllen Sie einfach die verlinkte Vollmacht und die verfügbaren Grundsteuerdaten aus und senden uns diese per E-Mail an tax@hope-apartments.de.

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Auf einen Blick

Was ist die Grundsteuer?

  • Der deutsche Staat berechnet für Grundbesitz aller Art jährlich eine Grundsteuer.
  • Bei Eigentumswohnungen wird die Steuer meist quartalsweise automatisch durch das Finanzamt vom Konto abgebucht.
  • Die Höhe der zu zahlenden Steuer finden Sie in Ihrem Grundsteuerbescheid, den Sie beim Kauf Ihrer Immobilie erhalten haben.

Grundsteuerreform 2022

  • Die Grundsteuergebühr basiert auf Werten, die auf Daten aus dem zweiten Weltkrieg basieren.
  • Diese Werte sollen aktualisiert werden und ab 2025 neu berechnet werden.
  • Deswegen soll dieses Jahr eine einmalige Grundsteuererklärung abgegeben werden.

Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben?

  • EigentümerInnen von Wohnungen, Häusern, Grund und Boden, Ackerland etc. sind dazu verpflichtet, Grundsteuer zu zahlen.
  • Jede Person, die genannten Eigentum besitzt, muss dieses Jahr eine Grundsteuererklärung abgeben.
  • Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist eine zusätzliche und von der traditionellen/jährlichen Einkommensteuererklärung getrennte Abgabe.

Wer zahlt bei einem vermieteten Objekt die Grundsteuer?

  • Die Zahlung der Grundsteuer wird grundsätzlich von dem/r EigentümerIn übernommen.
  • Bei langfristigen Vermietungen kann sie umgelegt werden.
  • Bei möbliertem Wohnen ist die Grundsteuer oft Teil der Pauschalmiete.

Wann und wie muss die Grundsteuererklärung abgegeben werden?

  • Die Grundsteuererklärung muss bis zum 31. Januar 2023 abgegeben werden.
  • Sie kann von uns oder einer dritten Partei im Namen des Eigentümers auf dessen Wunsch, vom Eigentümer selbst über die Steuersoftware Elster oder mit Hilfe eines Steuerberaters eingereicht werden.
  • Referenzpunkt ist der Wert des Eigentums am 01. Januar 2022.

Was passiert, wenn die Grundsteuererklärung nicht abgegeben wird?

  • Bei verpasster Abgabe vermuten wir, dass – wie bei anderen Steuerabgabepflichten üblich – nach einer Erinnerung durch das Finanzamt eine automatische Berechnung der Gebühr erfolgt.
  • Diese kann für EigentümerInnen nachteilig sein.

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