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Eigentumswohnungen gewinnen im Wohnungsmarkt an Attraktivität, wenn sie modernisiert, renoviert oder saniert sind. Zusätzlich steigt der Wert einer Wohnung - Win Win Situation für beide! Man unterscheidet zwischen einer Renovierung und einer Sanierung. Jedoch darf der Eigentümer nicht immer ohne Genehmigung Änderungen vornehmen. In diesem Artikel erfahren Sie alles rund um die Renovierung und Sanierung Ihrer Eigentumswohnung.
Die Unterschiede - Renovierung und Sanierung - Was ist was?

Eine Sanierung hat ein funktionelles Ziel und ist meist aufwendiger als eine Renovierung. Bei einer Sanierung wird die Nutzbarkeit erhöht. Oftmals wird bei einer Sanierung auch von einer Modernisierung gesprochen.
Bei kleineren Mängeln oder Schäden wird von einer Renovierung gesprochen. Man spricht von kleinen Schönheitsreparaturen. Beschädigte oder in die Jahre gekommene Teile einer Wohnung  werden wieder nutzbar gemacht. Ein kleiner Schaden kommt beispielsweise durch Abnutzung zustande. Maßnahmen bei einer Renovierung sind zum Beispiel tapezieren, das Streichen von Wänden oder Heizungsrohren. Eine Dachreparatur, eine Schimmelbeseitigung oder der Wechsel defekter Rohre beispielsweise sind Arbeiten einer Sanierung.
Häufig wird eine Sanierung mit einer Instandhaltung verwechselt. Bei einer Instandhaltung geht es hauptsächlich darum, potenzielle Schäden zu vermeiden. Wenn Rohre ausgetauscht werden, um einen Wasserschaden zu vermeiden, ist es eine Instandshaltung. Im Falle wird nicht von einer Modernisierung gesprochen.
Milieuschutzgebiete sind viele Modernisierungen, Renovierungen und Umbauten genehmigungspflichtig. Der Milieuschutz schützt die Bewohnerschaft vor Mieterhöhungen.  

Was darf ohne Genehmigung renoviert werden?

Renovierungsarbeiten, bei denen andere Bewohner des Hauses nicht beeinflusst werden, dürfen in der Regel immer ohne Zustimmung verändert werden. Dazu gehören Änderungen, wie das Streichen der Wände, die Erneuerung von einigen Rohrleitungen, Elektroinstallationen oder sanitären Anlagen. Sobald eine Sanierung andere Wohnungseigentümer einschränkt, ist die Änderung unzulässig. Bei einigen Sanierungsarbeiten muss eine Genehmigung eingereicht werden. Das liegt zum Beispiel vor, wenn der Grundriss einer Wohnung verändert wird. Dazu gehören der Austausch einer Eingangstür, Fenster oder der Balkon. Ein einheitliches Bild eines Wohngebäudes soll aufrechterhalten bleiben. Andere Fenster verändern das einheitliche Bild eines Wohngebäudes. Hier ist eine Zustimmung nötig. Zustimmungen können nötig sein von der Hausgemeinschaft, aber auch vom Bau- und Wohnungsamt.

Vorteile einer Sanierung

Eine neue Küche oder ein frisch renoviertes Bad verändern den Wert einer Wohnung. So können Sie als Eigentümer mit einer Wertsteigerung rechnen. Diese Wohnungen kommen im Markt häufig sehr gut an. Eine nicht sanierte oder renovierte Wohnung ist oftmals der Grund, weshalb sich Mieter gegen eine Wohnung entscheiden. Eine Renovierung steigt also die Attraktivität einer Wohnung im Markt. Sollten Sie Ihre Eigentumswohnung verkaufen wollen, lohnt sich auch in diesem Fall eine Sanierung. Auch in diesem Fall können Sie als Eigentümer einen höheren Verkaufspreis erreichen. Eine Renovierung oder Sanierung Ihrer Eigentumswohnung ist also häufig sinnvoll. In Berlin sind einige dieser Veränderungen im Rahmen des Milieuschutzes genehmigungspflichtig.

Nachteile einer Sanierung

Es kann auch dazu kommen, dass Veränderungen nicht geschmacklich zum Käufer oder zum Mieter passen. Beispielsweise eine grüne Tapete oder rote Fliesen im Bad. Hier ist es wichtig, moderne und schlichte Änderungen anzugehen. Wir sind Experten und beraten Sie gerne, um eine hohe Rendite zu erzielen. Unser Team sorgt dafür, dass die Veränderungen Ihrer Eigentumswohnung optimal an die optischen Ansprüche des aktuellen Wohnungsmarktes angepasst sind.

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Folgende Sanierungsarbeiten benötigen eine Genehmigung

Wenn ein wichtiges Bauteil, beispielsweise eine tragende Wand, ersetzt wird, kann dies nur mit einer Baugenehmigung geschehen, es sei denn, es ist nur eine Türöffnung oder Ähnliches geplant, die nachweislich ungefährlich ist.

Eine Nutzungsänderung muss ebenfalls genehmigt werden. Beispielsweise wenn ein Keller zum Wohnraum umfunktioniert wird. Neue Fensterfronten verändern das Erscheinungsbild eines Wohnhauses und müssen ebenfalls genehmigt werden. Änderungen am Dach brauchen ebenfalls eine Baugenehmigung. Kleinere Anbauten sind oftmals nicht genehmigungspflichtig. Bevor solche Arbeiten begonnen werden, sollten Sie einen Architekten/eine Architektin dazu befragen.

Denkmalschutz

Die Regelungen bei denkmalgeschützten Gebäuden sind strenger. Hier muss die Denkmalschutzbehörde sämtliche Sanierungs- und Renovierungsarbeiten genehmigen. Auflagen müssen ebenfalls erfüllt werden. Investitionen sind hier kostenintensiver. Denkmalgeschützte Gebäude werden allerdings unterstützt und gefördert. Zusätzlich kann ein Teil der Investition in Deutschland steuerlich abgesetzt werden.

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Katharina

Author Katharina

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