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Wir verwalten Ferienwohnungen! - Eine Wohnung, die möbliert vermietet wird. Auf den ersten Blick könnte sie wie eine gewöhnliche möblierte Wohnung erscheinen, doch es gibt wesentliche Unterschiede zwischen einer möblierten Wohnung und einer Ferienwohnung. Während möblierte Wohnungen meist langfristig vermietet werden, sind Ferienwohnungen ideal für kürzere Aufenthalte und flexibel für Wochenenden oder Urlaubsreisen, die sie beispielweise auch auf Plattformen wie Airbnb sehen können. In diesem Eintrag erfahren Sie alles rund um das Thema Ferienwohnung. Auf berlinapartments.de finden Sie eine Auswahl unserer Ferienwohnungen – perfekt für Ihren Aufenthalt in Berlin!
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Die Ferienwohnung – Was ist das?

Eine möblierte Wohnung, die für Ferienzwecke vermietet wird, ist eine Ferienwohnung. Es handelt sich hierbei um eine kurze Mietdauer, da der Mieter im Falle nur für den Urlaub in der Ferienwohnung wohnt. Meistens gibt es hier einen Pauschalpreis, zum Beispiel Preise pro Nacht. Eine Ferienwohnung soll dem Mieter die Möglichkeit geben, sich selbst zu verpflegen. Dementsprechend sollte eine eingerichtete Küche vorhanden sein. Die begrenzte Mietdauer und der touristische Zweck sind hier ausschlaggebend. Im Gegensatz zu einer möblierten Wohnung wird eine Ferienwohnung nicht ständig genutzt. Ein Apartment wird über eine längere Zeit vermietet.
Möblierte Wohnungen dürfen außerdem nicht an Touristen vermietet werden. In Berlin ist das Thema stark reguliert. In den meisten Wohnungen ist es leider nicht möglich, diese als Ferienwohnung zu vermieten. Weitere Details dazu finden Sie im  4. Abschnitt: Rechtliche Bestimmungen.

Möbliertes Wohnen vs. Ferienwohnung

Möblierte Wohnungen und Ferienwohnungen scheinen im ersten Blick keine großen Unterschiede zu haben, dennoch gibt es einige Merkmale, die sich voneinander abgrenzen . Zum einen ist es die Zielgruppe. Das “Wohnen auf Zeit” System ist für Mieter, die zum Beispiel aufgrund beruflicher Gründe für eine befristete, aber längere Zeit in Berlin wohnen müssen oder wollen. Eine Ferienwohnung hingegen wird hauptsächlich von Touristen oder Anderen gemietet, die sich nur für eine kurze Zeit in Berlin befinden. Wohnungen auf Zeit orientieren sich an normalen Mietpreisen und die dazu kommenden Nebenkosten. Bei Ferienwohnungen hingegen zahlen die Mieter pro Nacht. So generiert eine Ferienwohnung pro Nacht höhere Einnahmen. Durch die kurze Mietdauer wechseln sich regelmäßig die Mieter, weshalb wir als Verwalter eine bessere Kontrolle über die gute Standhaltung Ihrer Eigentumswohnung haben. Möblierte Wohnungen für das Wohnen auf Zeit sind hingegen langfristig bewohnt.

Ihre Vorteile bei der Vermietung Ihrer Ferienwohnung mit berlinapartments.de

Unser Schwesterunternehmen berlinapartments.de bietet Ihnen einen Full-Service, wenn es um die erfolgreiche Vermietung Ihrer Ferienwohnung geht. Ihre Ferienwohnung wird attraktiv und modern ausgestattet. Unser geniales Smart Home System gibt uns als Verwalter und Ihnen als Eigentümer die Möglichkeit, einfach und schnell zu vermieten. Durch saisonale Preissteigerungen sorgen wir für eine hohe Rendite. Wir übernehmen die Verwaltung Ihrer Ferienwohnung und entlasten Sie so zu 100%. Auch die Vermarktung wird von uns übernommen. Durch kurze Wege zu Handwerks- und Reinigungsfirmen sorgen wir dafür, dass Gästewechsel noch am selben Tag möglich sind. 

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Rechtliche Bestimmungen für Ferienwohnungen

Wichtig ist es, rechtliche Vorgaben einzuhalten. Eine Ferienwohnung benötigt eine Genehmigung. Wir unterstützen Sie auch bei dem ganzen Papierkram und entnehmen Ihnen so die Arbeit. Gerne beraten wir Sie, um das perfekte System für Sie zu finden. 

Eine Eigentumswohnung als Ferienwohnung zu vermieten ist im Land Berlin eine Zweckentfremdung und darf nur mit einer Genehmigung als Ferienwohnung vermietet werden. Die Genehmigung wird beim Bezirksamt Berlin beantragt. Eine Wohnung, die dauerhaft als Ferienwohnung zweckentfremdet wird, ist eine baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung. Dementsprechend gilt immer eine Baugenehmigung für diese Art von Nutzungsänderung in der zuständigen Baubehörde zu beantragen. Eine Berliner Hauptwohnung darf vom Bewohner in Abwesenheit an Touristen vermietet werden. Eine Nebenwohnung darf im Jahr höchstens 90 Tage als Ferienwohnung vermietet werden. Mit der Vorabgenehmigung des zuständigen Bezirksamtes wird zusätzlich eine Registriernummer vergeben. Diese muss bei der Vermarktung immer angegeben werden, dies gilt insbesondere für die Vermarktung auf Internetportalen. Wenn eine Ferienwohnung vermietet wird, muss der Mieter in Berlin eine City-Tax Steuer zum Preis pro Nacht zahlen. Dies sind in Berlin 5% des Übernachtungspreises. Der City-Tax fördert den Tourismus in größeren Städten.

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Wir sind Ihre kompetente Verwaltung für die Vermietung Ihrer Ferienwohnung. Alle Leistungen, die Sie VermieterIn benötigen, aus einer Hand! Unser Schwesterunternehmen berlinapartments.de hat ein Full-Service Paket für die erfolgreiche Vermietung Ihrer Ferienwohnung. Unser Team sorgt für eine optimale Anpassung Ihrer Ferienwohnung an die Saison und generiert zusätzlich eine hohe Rendite. Wir kümmern uns um alle Leistungen, die Sie als Vermieter benötigen. Von der optimalen Ausstattung über die saisonale Preissteuerung bis hin zu kurzen Wege zu Handwerks- und Reinigungsfirmen – wir regeln alles. Sie brauchen sich als Vermieter keine Sorgen um Ihre Ferienwohnung machen.

Wir sind Berliner Profis, wenn es um die Vermietung Ihrer Ferienwohnung geht. Die Vermieter sind in der Apartment Allianz organisiert und tauschen sich dort zu professionellen Themen, wie Betrieb und Genehmigung von Ferienwohnungen aus. Die Apartment Allianz Berlin dient auch als Netzwerk für die langfristige Vermietung von möblierten Apartments. Der Verein beschäftigt sich mit wichtigen Themen der Branche, wie dem Mietendeckel oder dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Auch wir sind Mitglied in der Apartment Allianz Berlin. Weitere Informationen zu Apartment Allianz Berlin finden Sie hier.

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Katharina

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