Bis 31. Januar muss die Grundsteuer eingereicht worden sein
Die Grundsteuerreform auf einen BlickDie Grundsteuerreform auf einen Blick
Urs Möller, Geschäftsführer von Hope Apartments, informiert Sie rund um das Thema Grundsteuern. Da die Grundsteuergebühr ab 2025 neu berechnet werden soll, sind EigentümerInnen verpflichtet bis 31.01.2022 einmalig eine sogenannte Grundsteuererklärung abzugeben. Dies kann entweder durch Hilfe eines Steuerberaters oder von dem Eigentümer selbst über „Elster“ geschehen. Grund für diese Änderungen ist, dass die Berechnungsmethode noch aus Werten des 2. Weltkrieges basieren welche heute nicht mehr zutreffend sind.
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